(C) photonews.at/Georges Schneider - Wien 02.05.2012 - Fünf Jahre nach Beginn des ersten BAWAG-Strafprozesses im Juli 2007 muss das Verfahren jetzt wiederholt werden. Das erstinstanzliche Urteil wurde vom Obersten Gerichtshof im Dezember 2010 in großen Teilen wegen gravierender formeller Mängel gekippt. So müssen acht der neun Angeklagten wieder vor das Wiener Landesgericht. Heute war der 4. Verhandlungstag. PHOTO: der angeklagte Investor Wolfgang Flöttl während einer Verhandlungsunterbrechung.